Unser Service für Firmenkunden
Hier finden Arbeitgeberkunden der BKK Voralb aktuelle Beitrags- und Umlagesätze.
Ein Formular zum SEPA-Lastschriftmandat liegt direkt im Schnellzugriff rechts
unter dem Icon „Formulare“ für Sie bereit.
Krankenversicherung
Beiträge
Lesen Sie hier die Auflistung der einzelnen Beitragssätze.
Allgemeiner Beitragssatz
ab 01.10.2024
Für Mitglieder mit Gehalts-/Lohnfortzahlungs-Anspruch bei Arbeitsunfähigkeit
- 17,1 Prozent *
Höchstbeitrag freiwillige KV 2024
- 884,93 Euro
* inkl. kassenindividueller Zusatzbeitrag von 2,5 Prozent
Ermäßigter Beitragssatz
ab 01.10.2024
Für Mitglieder ohne Krankengeld-Anspruch
- 16,5 Prozent *
* inkl. kassenindividueller Zusatzbeitrag von 2,5 Prozent
Versorgungsbezüge z.B. Betriebsrente
ab 01.10.2024
- 17,1 Prozent * (unverändert)
* inkl. kassenindividueller Zusatzbeitrag von 2,5 Prozent
Hinweis: Eine Änderung des Beitragssatzes wirkt sich im Bereich der Versorgungsbezüge, welche im Zahlstellenverfahren berechnet werden, erst mit einer zweimonatigen Verzögerung aus.
Rentenversicherung
seit 01.01.2018
- 18,6 Prozent
Arbeitslosenversicherung
seit 01.01.2023
- 2,6 Prozent
Pflegeversicherung
ab 01.01.2024
- 3,40 Prozent
Zusatzbeitrag für Kinderlose
ab 01.01.2005, ab 01.01.2022
(zu zahlen von allen kinderlosen Mitgliedern ab Vollendung des 23. Lebensjahres bzw. von Mitgliedern, die nach dem 31.12.1939 geboren sind)
- 0,60 Prozent – Mitglieder mit Kindern unter 25 Jahren erhalten für das zweite bis fünfte Kind einen Abschlag von 0,25 % je Kind
Insolvenzgeldumlage
ab 01.01.2023
- 0,06 Prozent
Umlage 1 und 2
ab 01.01.2024
Umlage 1 = Standardsatz
(Erstattung im Krankheitsfalle)
- 60 Prozent Erstattung
- 2,30 Prozent
Umlage 1 = Alternativsatz ermäßigt
(Erstattung im Krankheitsfalle)
- 50 Prozent Erstattung
- 1,90 Prozent
Umlage 1 = Alternativsatz erhöht
(Erstattung im Krankheitsfalle)
- 80 Prozent Erstattung
- 4,40 Prozent
ab 01.01.2024
Umlage 2 (Erstattung von
Mutterschaftsaufwendungen)
- 100 Prozent Erstattung + 20 % pauschale Beitragsabgeltung
- 0,40 Prozent
Benötigen Sie für rückwirkende Beitragsberechnungen die Beitragssätze seit 01.01.1997?
Eine Übersicht erhalten Sie hier:
Geändert am: 1.10.2024
Fristen
Fälligkeit
Lesen Sie hier die Fristen für die einzelnen Beträge.
Seit dem 01.01.2006 werden die Beiträge spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig.
Beiträge gelten erst mit dem Tag der Wertstellung zugunsten der Krankenkasse als gezahlt; bitte stellen Sie daher die rechtzeitige Überweisung (ggf. durch Wertstellungsvorgabe) sicher.
Bitte reichen Sie uns die Beitragsnachweise frühzeitig ein, insbesondere bei Teilnahme am Lastschriftverfahren (spätestens 3 Arbeitstage vor dem Fälligkeitstag). Liegen zum Zeitpunkt der Fälligkeit keine Beitragsnachweise vor, erfolgt automatisch eine Schätzung des fälligen Beitrags.
Abgabetermine für die Beitragsnachweise für das Jahr 2024
Seit dem 01.01.2008 bringt der Gesetzgeber Klarheit in die Abgabe der Beitragsnachweise. Entsprechend § 28f Abs. 3 SGB IV sind die Beitragsnachweise generell 2 Arbeitstage vor Fälligkeit der Beiträge einzureichen.
Somit gelten im Jahr 2024 folgende Fälligkeitstermine für die Zahlung der Beiträge sowie Abgabe der Beitragsnachweise:
Januar 2024
- Beitragsnachweis: 27.01.2024
- Zahlung: 29.01.2024
Februar 2024
- Beitragsnachweis: 25.02.2024
- Zahlung: 27.02.2024
März 2024
- Beitragsnachweis: 24.03.2024
- Zahlung: 26.03.2024
April 2024
- Beitragsnachweis: 24.04.2024
- Zahlung: 26.04.2024
Mai 2024
- Beitragsnachweis: 26.05.2024
- Zahlung: 28.05.2024
Juni 2024
- Beitragsnachweis: 24.06.2024
- Zahlung: 26.06.2024
Juli 2024
- Beitragsnachweis: 27.07.2024
- Zahlung: 29.07.2024
August 2024
- Beitragsnachweis: 26.08.2024
- Zahlung: 28.08.2024
September 2024
- Beitragsnachweis: 24.09.2024
- Zahlung: 26.09.2024
Oktober 2024
- Beitragsnachweis: 27.10.2024
- Zahlung: 29.10.2024
November 2024
- Beitragsnachweis: 25.11.2024
- Zahlung: 27.11.2024
Dezember 2024
- Beitragsnachweis: 21.12.2024
- Zahlung: 23.12.2024
Beitragsnachweise und Meldungen
Daten
Lesen Sie hier die Übermittlung der Beträge.
Für die maschinelle Übermittlung der Beitragsnachweise und Meldungen ab 01.01.2006 hinterlegen Sie bitte in Ihrem EDV-Programm, für die BKK Voralb, folgende Betriebsnummer:
97352653
Bei Fragen zur maschinellen Übermittlung rufen Sie uns bitte unter der Nummer 07022 93246-31 (Herr Andreas Halder) an oder schicken uns unter beitraege@bkk-voralb.de eine E-Mail.
Bankverbindung:
LBBW Landesbank Baden-Württemberg
IBAN: DE23 6005 0101 0002 0409 10
BIC: SOLADEST600
Ihre Betriebsnummer
Bitte notieren Sie Ihre von der Agentur für Arbeit bekannt gegebene 8-stellige Betriebsnummer unbedingt auf:
- Beitragsnachweisen
- Überweisungen
- Schriftwechsel
Geändert am: 29.12.2023
Änderung der Datenübermittlung (Beitragsnachweise, Meldung, etc.) seit 01.01.2006
Seit dem 01.01.2006 sind Beitragsnachweise, Meldung, etc. kraft Gesetz ausschließlich per Datenübermittlung an die Krankenkassen zu übermitteln – nicht mehr in Papierform.
Hierfür stellen die Krankenkassen ein kostenloses Programm (sv.net) zur Verfügung. Näheres erfahren Sie direkt bei www.sv-meldeportal.de.
Geändert am: 29.12.2023