BKK Voralb in leichter Sprache
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Erläuterungen der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barriere-Freiheit
Die BKK Voralb arbeitet daran diese Web-Seite so einfach wie möglich zu machen.
So verlangt es das Gesetz.
Das ist noch nicht ganz gelungen.
Ein paar Dinge müssen noch verbessert werden.
PDF-Dateien sind noch nicht barrierefrei weil sie alt sind.
Neue PDF-Dateien machen wir aber barrierefrei.
Formulare können bald in unserer Online-Geschäftsstelle mit dem Computer barrierefrei ausgefüllt werden.
Videos haben noch keine Unter-Titel.
Bei der elektronischen Patienten-Akte ePA kann man chatten. Aber nicht barrierefrei.
Die Programmierer arbeiten daran das man bald auch barrierefrei chatten kann.
Wenn wir mal was ganz Dringendes sagen müssen zeigen wir ein großes Poster. Das ist leider noch nicht barrierefrei.
Wir arbeiten daran dass wir auch diese Poster barrierefrei machen.
Manchmal müssen wir viele Zahlen in einer Tabelle zeigen.
Das geht noch nicht barrierefrei.
Wir versuchen das zu verbessern.
Bitte seien Sie uns nicht böse wenn noch nicht alles klappt.
Wir tun sehr viel um alles gut zu machen.
Diese Erklärung haben wir am 5.10.2023 gemacht.
Die Webseite haben wir selbst nach Fehlern durchsucht.
Die Erklärung haben wir am 5.10.2023 überprüft.
Wenn Sie noch Fehler auf der Web-Seite finden sagen Sie uns Bescheid.
Sie können ein Kontakt-Formular ausfüllen und uns senden wenn Sie hier klicken: Kontakt-Formular.
Sie können uns eine E-Mail an info@bkk-voralb.de schreiben.
Sie können uns anrufen unter der Telefon-Nummer 07022 932 460.
Wenn wir nicht schnell genug antworten, können Sie sich beschweren.
Dann sagen Sie hier Bescheid:
Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
Sie können sich auch hier beschweren:
Kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen.
Die Kontaktdaten stehen auf der Web-Seite von der Stadt oder dem Land-Kreis wo Sie wohnen.
Nach dem Gesetz gibt es auch ein Verbands-Klage-Recht nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG.
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Was macht die BKK Voralb?
Die BKK Voralb ist eine gesetzliche Kranken-Kasse.
In einer Kranken-Kasse können sich Menschen versichern.
Sie nennt man dann Versicherte.
Die Menschen zahlen dafür Geld an die BKK Voralb.
Das Geld nennt man Beitrag.
Dafür zahlt die BKK Voralb zum Beispiel:
• Ihre Arztbesuche
• Ihre Medikamente
• Ihre Kranken-Haus-Behandlungen
Was die BKK Voralb zahlt, steht in Gesetzen.
Kranken-Kassen helfen Ihnen auch, die richtigen Ärzte und Kranken-Häuser zu finden.
Die BKK Voralb ist auch eine Pflege-Kasse.
Alte oder schwer kranke Versicherte brauchen einen Pflege-Dienst oder ein Pflege-Heim.
Die Pflege-Kasse hilft, den richtigen Pflege-Dienst zu finden.
Die Pflege-Kasse zahlt die Rechnung für den Pflege-Dienst.
Mitglied werden
Sie können sich bei der BKK Voralb versichern.
Das nennt man Mitglied werden.
Dafür müssen Sie bei der Firma HELLER arbeiten.
Oder Sie müssen bei der Firma INDEX arbeiten.
Oder Sie müssen bei der Firma LEUZE arbeiten.
Oder Sie machen eine Ausbildung in einer von den Firmen.
Oder Sie sind Rentner und haben in einer von den Firmen gearbeitet.
Oder Ihr Ehegatte oder Ihr Lebenspartner ist schon bei der BKK Voralb versichert.
Ihre Kinder und Ihr Ehe-Partner können sich auch bei der BKK Voralb versichern.
Das nennt man Familien-Versicherung.
Die kostet nichts, wenn der Ehe-Partner und die Kinder kein eigenes Geld verdienen.
Wir beraten Sie darüber in unserem Büro, am Telefon oder im Internet.
Vorstand
Bei der BKK Voralb arbeiten viele Menschen.
Es gibt einen Chef.
Man nennt ihn Vorstand.
Sein Name ist Bernhard Zinser.
Der Vorstand bekommt Geld für seine Arbeit.
Das nennt man hauptamtliche Arbeit.
Verwaltungs-Rat
Eine Gruppe von Versicherten und Arbeit-Gebern wählt den Vorstand.
Die Gruppe bekommt kein Geld für ihre Arbeit.
Das nennt man ehrenamtliche Arbeit.
Die Gruppe besteht aus 14 Menschen.
Sie heißen Verwaltungs-Rat.
Der Verwaltungsrat entscheidet zum Beispiel:
Was wird mit den Beiträgen gemacht?
Der Verwaltungs-Rat wird alle 6 Jahre gewählt.
Von den BKK Voralb-Mitgliedern.
Das bezahlt die BKK Voralb
Wir bezahlen Leistungen, damit Sie gesund bleiben.
Wir bezahlen Leistungen, damit Sie wieder gesund werden.
Besuch beim Arzt
Sie können sich Ihren Arzt aussuchen.
Der Arzt muss einen Vertrag mit der gesetzlichen Kranken-Kasse haben.
Kranken-Haus-Behandlung
Wenn Sie eine Operation brauchen, gehen Sie in ein Kranken-Haus.
Das Kranken-Haus muss einen Vertrag mit uns haben.
Wir helfen Ihnen bei der Kranken-Haus-Suche.
Weitere Hilfen
Ihr Arzt entscheidet, welche Hilfen Sie brauchen.
Sie können sich Ihren Partner aussuchen. Der Partner muss einen Vertrag mit uns haben.
Sie brauchen zum Beispiel:
• Medikamente
• Eine Brille
• Kranken-Gymnastik
• Haushalts-Hilfe
Zu-Zahlung
Es gibt Kosten, die Sie selbst zahlen müssen.
Das steht im Gesetz.
Das nennt man Zu-Zahlung.
Zum Beispiel:
• bei Medikamenten
• bei der Kranken-Gymnastik
Besuch beim Zahn-Arzt
Sie können sich Ihren Zahn-Arzt aussuchen.
Der Zahn-Arzt muss einen Vertrag mit der gesetzlichen Kranken-Kasse haben.
Der Zahn-Arzt untersucht Sie.
Der Arzt schreibt mit Ihnen zusammen einen Plan.
Den Plan schickt der Arzt an die BKK Voralb.
Wir müssen den Plan genehmigen.
Wenn wir dem Plan zugestimmt haben, kann Ihr Zahnarzt Ihre Zähne oder das Zahn-Fleisch behandeln.
Sie können zum Zahn-Arzt gehen, bevor Ihre Zähne krank werden.
Das nennt man Vorsorge.
Sie können zweimal im Jahr zur Vorsorge gehen.
Wenn Sie dort waren, schreibt das der Zahn-Arzt in das Bonus-Heft.
Wenn Sie einen Ersatz-Zahn brauchen, kostet das viel Geld.
Wir können einen Teil des Geldes zahlen.
Wenn Sie regelmäßig beim Zahn-Arzt zur Vorsorge waren, müssen Sie nicht so viel selbst zahlen.
Das zeigen Sie mit Ihrem Bonus-Heft.
Wir beraten Sie darüber in unserem Büro oder am Telefon.
Geändert am: 05.10.2023