Verhinderungspflege – Pause für Pflegende
Auch pflegende Angehörige sind mal krank oder urlaubsreif. Dann kann ein Pflegedienst einspringen. Die BKK Voralb übernimmt für maximal sechs Wochen im Kalenderjahr die Kosten bis zu 1.685 Euro. Voraussetzungen: Pflegegrad 2–5 und die Pflege erfolgt bereits seit mindestens sechs Monaten. Der Betrag kann sich noch erhöhen, wenn keine Kurzzeitpflege beansprucht wurde.
Versicherte, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und in Pflegegrad 4 oder 5 eingestuft sind, können bis zu 1.854,00 € aus den Mitteln der Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Der Anspruch auf Kurzzeitpflege reduziert sich um den übernommenen Betrag.
Einen Antrag auf Verhinderungspflege finden Sie hier:
Geändert am: 14.01.2025