Kieferorthopädische Behandlung
Für Kinder und Jugendliche
Liegt eine Zahnfehlstellung vor, prüft Ihr Kieferorthopäde, ob eine medizinisch notwendige kieferorthopädische Behandlung (Indikationsgruppe 3, 4, 5) durchgeführt werden muss. Für eine solche Maßnahme übernehmen wir die Kosten zu 100 Prozent für Patienten im Kinder- und Jugendalter. Dabei rechnen wir zunächst 80 Prozent der Kosten direkt mit dem Kieferorthopäden ab und erstatten Ihnen die verbleibenden 20 Prozent nach erfolgreichem Behandlungsabschluss.
Für Erwachsene
Die Kosten einer solchen Behandlung dürfen wir für Erwachsene nur dann übernehmen, wenn kombinierte kieferorthopädische-kieferchirurgische Behandlungen bzw. zusätzliche Kieferoperationen notwendig sind.
Kosmetische Maßnahmen
Die Kosten für kosmetische Maßnahmen und solche, die dem Tragekomfort dienen, dürfen von den gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich nicht übernommen werden. Ebenso sind Zusatzleistungen wie superelastische Bögen, keramische Brackets etc. von der Kostenübernahme ausgeschlossen.
Geändert am: 01.06.2022