Häusliche Pflegehilfe/Pflegesachleistungen

Pflegebedürftige Menschen, die zu Hause versorgt werden, haben einen Anspruch auf Unterstützung durch einen zugelassenen professionellen Pflegedienst sowie auf eine Hilfe bei der Haushaltsführung (Sachleistungen). Voraussetzung ist ein Pflegegrad zwischen 2 und 5.

Der Pflegedienst rechnet die erbrachten Leistungen direkt mit der Pflegekasse der BKK Voralb ab. Der Wert der Sachleistung beträgt je Kalendermonat:

• Pflegegrad 2: bis zu 796 Euro monatlich
• Pflegegrad 3: bis zu 1.497 Euro monatlich
• Pflegegrad 4: bis zu 1.859 Euro monatlich
• Pflegegrad 5: bis zu 2.299 Euro monatlich

Um eine geeignete Pflegeeinrichtung zu finden, können Sie sich gerne unter www.bkk-pflegefinder.de unter Angabe der entsprechenden Suchkriterien informieren.

Geändert am: 14.01.2025