Gesundheitskonto
Für Versicherte der BKK Voralb darf es ruhig ein bisschen mehr sein. Deshalb haben wir für jeden BKK Voralb-Versicherten ein persönliches Gesundheitskonto eingerichtet – mit einem Guthaben von 500 Euro!
Mit diesem Betrag können Sie Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen, die über die vom Gesetzgeber vorgesehenen Regelleistungen hinausgehen und nicht über Ihre Gesundheitskarte (eGK) abgerechnet werden können.
Diese Mehrleistungen unterstützen Sie in der eigenen Vorsorge und gewähren Zuschüsse für weitergehende wichtige ärztliche Behandlungen.
Regelleistung Krebsvorsorge
Alle drei Jahre haben Sie Anspruch auf einen umfassenden Gesundheits-Check-up zur Früherkennung von Diabetes, Herz-Kreislauf-, Nieren-Erkrankungen und Stoffwechselstörungen.
Frauen ab 20 Jahren sollten sich einmal im Jahr gynäkologisch untersuchen lassen, ab 30 kommt die Untersuchung der Brust hinzu, ab 50 Jahren die des Dickdarms. Männer haben Anspruch auf Untersuchung der Prostata und des äußeren Genitals zur Krebsfrüherkennung ab ihrem 45. Lebensjahr. Ab 50 Jahren kommt die Untersuchung des Dickdarms hinzu.
MEHRLEISTUNG
KREBSVORSORGE FRAU UND MANN
Leistungsumfang und Kostenzuschuss:
Frau: Sonografie der Brust, Mammografie, Vaginalultraschall. 50 € je Untersuchung
Mann: PSA-Test, 25 €
Regelleistung Vorsorgeuntersuchungen und Beratung
Leistungen zur individuellen Vorsorge – außer Krebsvorsorge – und Gesundheitsberatung hat der Gesetzgeber nicht in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen.
MEHRLEISTUNG
VORSORGEUNTERSUCHUNG UND BERATUNG
Kostenzuschuss je Kalenderjahr:
bis zu 60 € je Untersuchung
Leistungsumfang:
• sportmedizinische Untersuchung
• Belastungs-Elektrokardiogramm
• ernährungsmedizinische Untersuchung
• Allergieuntersuchung
Leistungsvoraussetzungen:
Untersuchung durch den jeweiligen Facharzt
Regelleistung Zahnbehandlungen
Die Kosten für Zahnbehandlungen werden wie jede andere ärztliche Behandlung übernommen. Für Zahnersatz werden sogenannte „Festzuschüsse“ gezahlt – also feste Beträge abhängig vom Befund. Für Implantate gilt diese Regelung nicht. Wer regelmäßig Zahnvorsorgeuntersuchungen wahrnimmt, erhöht seinen Festzuschuss.
Kieferorthopädie wird für Jugendliche unter 18 Jahren gezahlt.
MEHRLEISTUNG
ZAHNPROPHYLAXE
Leistungsumfang und Kostenerstattung:
• professionelle Zahnreinigung, bis 50 € pro Jahr
• umfassende zahnärztliche Vorsorgeleistungen zur Kariesprophylaxe, wie z. B. Fissuren-Versiegelung, bis 45 € pro Jahr
• Wurzelbehandlung, bis 150 € pro Jahr
• kieferchirurgische Röntgenaufnahme, bis 150 € pro Jahr
• Vollnarkose zur Entfernung von Weisheitszähnen, bis 150 € pro Jahr
• höherwertige Zahnfüllungen (Kunststoff, Keramik) bis 75 € Zuschuss je nach Füllung
Osteopathie
Der Gesetzgeber hat Behandlungen eines Osteopathen nicht in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen. Patienten sollen die Kosten selber tragen.
MEHRLEISTUNG
OSTEOPATHIE
Kostenzuschuss:
60 € pro Behandlung
Leistungsumfang:
6 Sitzungen pro Kalenderjahr
Leistungsvoraussetzungen:
• ärztliche Bescheinigung für die Notwendigkeit der Osteopathie (Hausarzt oder Facharzt)
• Der Osteopath muss eine abgeschlossene Ausbildung nachweisen. Bitte vorab bei uns erkundigen, ob diese Voraussetzungen vorliegen.
Regelleistung augenärztliche Untersuchungen
Die Kontrolluntersuchung beim Augenarzt gehört zu den Regelleistungen, aber schon wichtige Vorsorgeuntersuchungen beim Augenarzt fallen in den Bereich der sogenannten IGeL-Leistungen und müssen vom Versicherten selbst bezahlt werden.
MEHRLEISTUNG
AUGENÄRZTLICHE UNTERSUCHUNGEN
Leistungsumfang:
• Glaukom-Vorsorge
• Bildvermessung bei Glaukom (HRT)
• Bildvermessung bei Netzhautveränderung (OCT)
Kostenzuschuss je Kalenderjahr:
• bis zu 20 € Glaukom
• bis zu 50 € HRT
• bis zu 50 € OCT
Geändert am: 01.06.2022