Kombinationsleistungen

Geld und Leistung kombinieren

Kann die Pflege teilweise durch eine private Pflegeperson erbracht werden, so kann ein Pflegedienst
unterstützend tätig werden und seine Leistungen bis zum Sachleistungshöchstbetrag des einzelnen Pflegegrads abrechnen. Wird dieser Betrag nicht vollständig ausgeschöpft, zahlt Ihnen die Pflegekasse ein anteiliges Pflegegeld.

Höchstbeträge je Pflegegrad

  • Pflegegrad 2: bis zu 761 Euro monatlich
  • Pflegegrad 3: bis zu 1.432 Euro monatlich
  • Pflegegrad 4: bis zu 1.778 Euro monatlich
  • Pflegegrad 5: bis zu 2.200 Euro monatlich

An die Entscheidung, in welchem Verhältnis er Geld- und Sachleistung in Anspruch nehmen will, ist der Pflegebedürftige für die Dauer von sechs Monaten gebunden.

Geändert am: 21.02.2024