Heil- und Hilfsmittel
Massagen, Krankengymnastik, Bäder oder eine Sprachtherapie, das sind Beispiele für Heilmittel, die helfen, Beschwerden zu lindern oder zu heilen. Wir beteiligen uns gerne an den Kosten.
Ihr Eigenanteil für Heilmittel
Versicherte ab 18 Jahren beteiligen sich mit 10 Prozent an den Kosten zuzüglich eines Betrages von 10 Euro für die gesamte Verordnung. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind von dieser Zuzahlung vollständig befreit.
Hilfsmittel
Zu den Hilfsmitteln zählen zum Beispiel Rollstühle, Hörgeräte oder spezielle Schuheinlagen. Auch hier zahlen wir gerne einen Zuschuss zu den Kosten gemäß sogenannter Vertragssätze bzw. Festbeträge.
Ihr Eigenanteil für Heilmittel
Für Erwachsene beträgt der Eigenanteil mindestens 5,00 Euro, höchstens jedoch 10,00 Euro.
Geändert am: 01.06.2022