Gesundheit braucht Vertrauen!
So wie viele andere Krankenkassen muss auch die BKK Voralb ihren Zusatzbeitragssatz erhöhen: Er wird ab 1. Januar 2025 bei 3,9 Prozent betragen. Unsere guten Leistungen für Ihre Gesundheit bleiben selbstverständlich weiterhin bestehen.
Warum wird der Zusatzbeitrag erhöht?
Leider zwingen uns die gesetzlichen Rahmenbedingungen dazu. Nach Jahren des Reformstaus im Gesundheitswesen erfolgen jetzt Änderungen, die zukunftsweisend, aber sehr kostspielig sind und die Preise für die gesetzlichen Krankenkassen in die Höhe treiben. Denn nach politischem Willen sollen überwiegend die Krankenkassen, und damit die Versicherten, diese Kosten tragen. Zugleich steigen aufgrund der älter werdenden Bevölkerung und bedingt durch den medizinischen Fortschritt, etwa in der Krebstherapie, die Kosten überdurchschnittlich an – insbesondere in den Bereichen Krankenhaus (plus 7,5 Prozent), Arzneimittel (plus 9,5 Prozent) und Heilmittel (plus 9,8 Prozent).* Nach Angaben des PKV-Verbandes vom November 2024 werden hier die Kosten für die Privatversicherten im Durchschnitt sogar um 12 Prozent steigen.
* Quelle: GKV-Statistik KV 45 III 2024
Lassen Sie uns weiterhin Ihr Gesundheitspartner sein
Die BKK Voralb hat in der Vergangenheit ihre Fähigkeit unter Beweis gestellt, professionell mit stets neuen Herausforderungen umzugehen und flexibel im Sinne ihrer Versicherten zu reagieren. Wir erheben nun einen höheren Beitrag und bieten Ihnen dabei weiterhin ein weit überdurchschnittliches Zusatzangebot. Zu unserem vielfältigen Service- und Leistungsangebot zählen attraktive Extraleistungen, die deutlich über den Leistungskatalog einer gesetzlichen Krankenkasse hinausgehen: Denken Sie etwa an Ihr persönliches Gesundheitskonto in Höhe von 500 Euro, den kostenlosen Auslandsreiseschutz oder deutlich erweiterte Vorsorgemaßnahmen. Ihre Versicherung für Sie und Ihre Familienangehörige in der BKK Voralb lohnt sich also nach wie vor.
Hintergrundinformationen: Der Gesetzgeber steuert finanzielle Zuweisungen
Gesetzliche Krankenkassen sind nicht völlig unabhängig in ihrem wirtschaftlichen Handeln. Neben Vorgaben zum Leistungsumfang gibt der Gesetzgeber auch eine Struktur für die Einnahmen der Krankenkassen vor. In den vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) verwalteten sogenannten Gesundheitsfonds fließen zunächst alle Mitgliedsbeiträge, um dann nach bestimmten Kriterien an einzelne Krankenkassen weitergeleitet zu werden. Der Gesetzgeber korrigiert diese finanziellen Zuweisungen an die Kassen durch den sogenannten Risikostrukturausgleich (RSA), der die Wettbewerbsfähigkeit der Krankenkassen trotz ihrer sehr unterschiedlichen Versichertenstruktur gewährleisten soll.
Der RSA kommt alle vier Jahre durch das Amt für Soziale Sicherung auf den Prüfstand. Es hat 2021 neben den Kriterien wie etwa Alter und Krankheiten von Versicherten die Berücksichtigung eines Regionalfaktors empfohlen: Auch der Sitz einer Krankenkasse spielt nun eine Rolle bei der finanziellen Zuweisung.
An dieser Stelle haben wir Fragen und Antworten zum Beitragssatz zusammengestellt. Selbstverständlich können Sie uns auch persönlich kontaktieren.
FRAGE: Warum wird der Zusatzbeitragssatz der BKK Voralb zum 1. Januar 2025 erhöht?
ANTWORT: Leider zwingen uns die gesetzlichen Rahmenbedingungen dazu. Nach Jahren des Reformstaus im Gesundheitswesen erfolgen jetzt Änderungen, die zukunftsweisend, aber sehr kostspielig sind und die Preise für die gesetzlichen Krankenkassen in die Höhe treiben. Denn nach politischem Willen sollen überwiegend die Krankenkassen, und damit die Versicherten, diese Kosten tragen. Zugleich steigen aufgrund der älter werdenden Bevölkerung und bedingt durch den medizinischen Fortschritt, etwa in der Krebstherapie, die Kosten überdurchschnittlich an – insbesondere in den Bereichen Krankenhaus (plus 7,5 Prozent), Arzneimittel (plus 9,5 Prozent) und Heilmittel (plus 9,8 Prozent).* Nach Angaben des PKV-Verbandes vom November 2024 werden hier die Kosten für die Privatversicherten im Durchschnitt sogar um 12 Prozent steigen.
Die BKK Voralb hat in der Vergangenheit ihre Fähigkeit unter Beweis gestellt, professionell mit stets neuen Herausforderungen umzugehen und flexibel im Sinne ihrer Versicherten zu reagieren. Wir erheben nun einen höheren Beitrag und bieten Ihnen dabei weiterhin ein weit überdurchschnittliches Zusatzangebot. Zu unserem vielfältigen Service- und Leistungsangebot zählen attraktive Extraleistungen, die deutlich über den Leistungskatalog einer gesetzlichen Krankenkasse hinausgehen: Denken Sie etwa an Ihr persönliches Gesundheitskonto in Höhe von 500 Euro, den kostenlosen Auslandsreiseschutz oder deutlich erweiterte Vorsorgemaßnahmen. Ihre Versicherung für Sie und Ihre Familienangehörige in der BKK Voralb lohnt sich also nach wie vor.
* Quelle: GKV-Statistik KV 45 III 2024
FRAGE: Wie wurde der neue Beitragssatz festgelegt?
ANTWORT: Ein neuer Beitragssatz wird vom Verwaltungsrat der BKK Voralb in Abstimmung mit dem Vorstand festgelegt. Der Verwaltungsrat ist oberstes Beschlussgremium einer gesetzlichen Krankenkasse und trifft wichtige finanzpolitische Entscheidungen. Neben der Festlegung des Beitragssatzes gehören dazu zum Beispiel auch die Feststellung des Haushaltsplans und die Jahresrechnung.
FRAGE: Wird die Qualität der Leistungen durch die Beitragserhöhung beeinträchtigt?
ANTWORT: Die BKK Voralb spart nicht an Leistungen. Deshalb wird es auch keine Kürzungen im Leistungsangebot bei uns geben. Im Gegenteil: Wir stellen regelmäßig sowohl unseren Service als auch unsere Leistungen auf den Prüfstand, um Optimierungsmöglichkeiten zu erkennen und umzusetzen. Unsere Versicherten profitieren beispielsweise von besonders zahlreichen Extraleistungen – ein Zusatzangebot, das weit über gesetzlich festgeschriebene Leistungen hinausgeht.
FRAGE: Bleibt das Gesundheitskonto weiterhin bestehen?
ANTWORT: Definitiv! Das Gesundheitskonto ist unser Highlight unter den Extras. Wir stellen es unverändert – gut gefüllt mit 500 Euro – jedem Versicherten zur Verfügung. Mit dem Geld können unsere Versicherten bestimmte individuelle Bedürfnisse rund um ihre Gesundheit bezahlen, deren Kosten gesetzliche Krankenkassen normalerweise nicht übernehmen. Für unsere schwangeren Versicherten gibt es ein zusätzliches Gesundheitskonto mit 300 Euro.
FRAGE: Wird die Beitragserhöhung regelmäßig stattfinden?
ANTWORT: Wir wissen nicht, welchen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz der Gesetzgeber in den nächsten Jahren festlegt, sicher ist aber, dass die BKK Voralb solchen Vorgaben nicht einfach folgt. Wir haben in der Vergangenheit schon bewiesen, dass wir durch vorausschauendes und wirtschaftliches Handeln unsere Versicherten über lange Phasen finanziell entlasten können. So haben wir konstant über neun Jahre (von 2015 bis 2023) einen geringen Zusatzbeitrag erhoben, der weit unter dem durchschnittlichen gesetzlichen Zusatzbeitrag lag. Mit der politisch gewollten Abschmelzung der finanziellen Reserven der gesetzlichen Krankenkassen bleibt uns jedoch kaum noch wirtschaftlicher Handlungsspielraum.
FRAGE: Welche Rolle spielen politische Entscheidungen bei der Erhöhung der Beiträge?
ANTWORT: Politische Entscheidungen haben einen direkten Einfluss auf die Höhe der Krankenkassenbeiträge. Gesetze, die neue Leistungen oder Vergütungen für die medizinische Versorgungen festlegen, führen zu Mehrausgaben, die von den Krankenkassen – und damit letztlich von den Beitragszahlern – finanziert werden müssen. Da der Gesundheitsfonds, aus dem die Krankenkassen ihre Mittel beziehen, selbst in finanziellen Schwierigkeiten ist, bleibt den Kassen keine andere Wahl, als die Beiträge zu erhöhen, um die Kosten zu decken. Bei der Krankenhausfinanzierung etwa ziehen sich die Bundesländer aus der Verantwortung, indem Sie ihre Zahlungen für Investitionen drastisch reduzierten. Gleichzeitig haben sich die Ausgabe der gesetzlichen Krankenversicherung für Krankenhäuser aber fast verdreifacht.
FRAGE: Warum steigen die Leistungsausgaben der Krankenkassen so stark?
ANTWORT: Neben den politischen Vorgaben belasten auch der demografische Wandel und der technologische Fortschritt im Gesundheitssystem die Kassen. Die älter werdende Bevölkerung benötigt mehr und teurere medizinische Leistungen, während Innovationen in der Medizintechnik und bei Arzneimitteln die Kosten weiter ansteigen lassen. Dies geschieht vor dem Hintergrund eines Systems, das politisch so gestaltet ist, dass die Krankenkassen einen Großteil dieser Mehrkosten schultern müssen – und damit letztendlich die Beitragszahler.
FRAGE: Welche Reformen kommen auf die Krankenkassen zu, und wie wirken sie sich auf die Beiträge aus?
ANTWORT: Es stehen zahlreiche Reformen an, die erhebliche Kosten verursachen werden, beispielsweise das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz, das die Krankenkassen in finanzielle Vorleistung zwingt, sowie das Medizinforschungsgesetz, das Innovationen – vor allem teure Medikamente – fördert. Diese Reformen erhöhen den finanziellen Druck auf die Krankenkassen, denn es ist keine ausreichende staatliche Unterstützung in Sicht. Obwohl die Krankenkassen seit Jahren vor den finanziellen Problemen warnen, wurden bislang keine Maßnahmen zur Kostendämpfung ergriffen. Während einige Politiker, darunter Gesundheitsminister Karl Lauterbach, Reformen ankündigen, die langfristig zu Einsparungen führen sollen, bleiben kurzfristige Entlastungen aus. Die Krankenkassen und ihre Versicherten tragen daher weiterhin die Last der steigenden Ausgaben.
FRAGE: Was sind die Finanzierungsgrundlagen der Krankenkassen?
ANTWORT: Gesetzliche Krankenkassen sind nicht völlig unabhängig in ihrem wirtschaftlichen Handeln. Neben Vorgaben zum Leistungsumfang gibt der Gesetzgeber auch eine Struktur für die Einnahmen der Krankenkassen vor. In den vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) verwalteten sogenannten Gesundheitsfonds fließen zunächst alle Mitgliedsbeiträge. Diese Gelder werden dann nach bestimmten Kriterien an einzelne Krankenkassen weitergeleitet. Der Gesetzgeber korrigiert diese finanziellen Zuweisungen an die Kassen durch den sogenannten Risikostrukturausgleich (RSA), der die Wettbewerbsfähigkeit der Krankenkassen trotz ihrer sehr unterschiedlichen Versichertenstruktur gewährleisten soll.
FRAGE: Was ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag?
ANTWORT: Neben dem gesetzlich festgelegten Beitragssatz von derzeit 14,6 Prozent soll jede Kasse einen individuellen Zusatzbeitragssatz erheben, um ihre Ausgaben zu decken. Ein Gremium aus Experten prognostiziert deshalb jedes Jahr die Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen und schlägt dem Bundesgesundheitsministerium einen rechnerisch durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz zur Deckung der Kosten vor. Diesem Gremium gehören Vertreter des Bundesgesundheits- und Finanzministeriums, des Bundesamtes für Soziale Sicherung und des GKV-Spitzenverbandes (der sogenannte Schätzerkreis der gesetzlichen Krankenversicherung, GKV) an. An diesem von ihnen angenommenen Zusatzbeitrag sollen sich die einzelnen Krankenkassen orientieren, wenn sie ihren eigenen, kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz festlegen.
FRAGE: Warum legt das Bundesministerium für Gesundheit den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz jedes Jahr neu fest?
ANTWORT: Einerseits sollen Versicherte nicht unnötig finanziell belastet werden – für 2018 wurde der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz beispielsweise um 0,1 Prozent gesenkt – andererseits steigen die Kosten im Gesundheitswesen in den letzten Jahren stetig. Arzneimittel und medizinische Behandlungen sind sehr teuer geworden, Hightech-Geräte in Krankenhäusern kosten viel Geld, aber auch besondere gesundheitliche Belastungen wie die Coronapandemie müssen finanziell gestemmt werden. Beitragssätze werden an sich verändernde Umstände angepasst. Leider steigen die Zuschüsse von Bund und Ländern nicht gleichermaßen, sondern stagnieren oder sind rückläufig.
An dieser Stelle sei deshalb Kritik am Vorgehen der Bundespolitik erlaubt. Aufwendungen zur Finanzierung von Krankenhäusern oder etwa der Coronapandemie sollten gesamtgesellschaftliche Aufgaben sein. Zu bedenken ist beispielsweise, dass Menschen, die von Kapitalerträgen leben und privat krankenversichert sind, nicht zu den Kosten beitragen. Sie dürfen aus Sicht der gesetzlichen Krankenkassen nicht aus dem Gesundheitsfonds finanziert werden, in den die Beiträge der gesetzlich Versicherten fließen. Leider bedient sich der Gesetzgeber an diesem Fonds, um mit dem Geld auch versicherungsfremde Leistungen zu finanzieren.
FRAGE: Wie werden Kinder und Familienangehörige in Bezug auf den Zusatzbeitrag berücksichtigt?
ANTWORT: Im Gegensatz zur privaten bietet die gesetzliche Krankenversicherung eine kostenlose Familienversicherung an. Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder sind grundsätzlich kostenfrei mitversichert. Die Familienversicherung der Kinder ist möglich:
- bis zum 23. Lebensjahr, wenn keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird
- bis zum 25. Lebensjahr, wenn eine Schulausbildung oder ein Studium durchgeführt wird (Wehr-/Zivildienst sowie freiwillige soziale Dienste verlängern unter Umständen die Anspruchsdauer)
Die kostenfreie Versicherung des Ehepartners oder des eingetragenen Lebenspartners und der Kinder ist ausgeschlossen, sobald sie eigene Einkünfte haben, die monatlich 505 Euro (2024) übersteigen. Sind darunter auch Einkünfte aus einem Minijob, liegt die Grenze bei 538 Euro (2024).
FRAGE: Wie teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Beiträge?
ANTWORT: Sowohl den gesetzlich festgelegten Beitragssatz in Höhe von 14,6 Prozent als auch den kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils zur Hälfte.
FRAGE: Warum gibt es einen Risikostrukturausgleich?
ANTWORT: Die Mitgliedsbeiträge aus dem Gesundheitsfonds werden nach bestimmten Kriterien an die einzelnen gesetzlichen Krankenkassen weitergeleitet. Der Gesetzgeber korrigiert diese finanziellen Zuweisungen mithilfe des Risikostrukturausgleichs (RSA). Er soll die Wettbewerbsfähigkeit der Krankenkassen trotz ihrer sehr unterschiedlichen Versichertenstruktur gewährleisten. Der RSA kommt alle vier Jahre durch das Amt für Soziale Sicherung auf den Prüfstand. Es hat 2021 neben den Kriterien wie etwa Alter und Krankheiten von Versicherten die Berücksichtigung eines Regionalfaktors empfohlen: Auch der Sitz einer Krankenkasse spielt nun eine Rolle bei der finanziellen Zuweisung. Mithilfe des Gesundheitsfonds und durch die Einführung des Risikostrukturausgleichs (RSA) werden die Einnahmen der gesetzlichen Krankenkassen politisch gesteuert und die Zuwendungen seitdem neu berechnet – ein Konstrukt, auf das wir keinen Einfluss haben.
FRAGE: Warum steuert der Gesetzgeber die finanziellen Zuweisungen an die Krankenkassen?
ANTWORT: Einerseits kann er so Ungleichheiten zwischen den Kassen ausgleichen, die aus ihrer jeweiligen Versichertenstruktur entstehen. Andererseits beeinflusst der Gesetzgeber mit der Steuerungsgewalt auch die Entwicklung des Gesundheitswesens in Deutschland. Das hat nicht nur Vorteile für Versicherte: Dürften die Kassen in einem uneingeschränkten Wettbewerb stehen, könnten solche, die wie die BKK Voralb hervorragend wirtschaften, ihren Versicherten noch bedürfnisorientiertere Leistungen zu niedrigen Beiträgen anbieten.
FRAGE: Meine Kasse erhöht ihren Zusatzbeitrag. Kann ich jetzt wechseln?
ANTWORT: Ja, eine Beitragssatzerhöhung ermöglicht ein Sonderkündigungsrecht, dass Sie bis zum 31. Januar 2025 ausüben können. Doch bevor Sie wechseln, sollten Sie sich vor Augen halten, wie hoch eine Ersparnis wirklich wäre – bedenken Sie, dass Ihr Arbeitgeber sich zu 50 Prozent am Beitragssatz beteiligt. Und auch die neu gewählte Krankenkasse kann demnächst von einer Beitragssatzerhöhung betroffen sein. Außerdem sind die Leistungen von Kasse zu Kasse durchaus unterschiedlich. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen kann jede Krankenkasse über ihre Satzung weitere Leistungen anbieten. Diese Möglichkeit nutzt die BKK Voralb sehr intensiv und bietet ein breites Spektrum an Extraleistungen an, die wir so nah wie möglich an den Bedürfnissen unserer Versicherten ausrichten.
Wenn Sie (noch) nicht bei der BKK Voralb versichert sind, aber nach einer Beitragssatzerhöhung Ihrer derzeitigen Kasse wechseln möchten, schauen Sie hier unter dem Stichwort Mitgliedschaft, Personenkreis nach, ob Sie bei uns Mitglied werden können. Wir sind eine traditionelle Betriebskrankenkasse und kümmern uns exklusiv um die Gesundheit der Mitarbeiter unserer Trägerunternehmen. Aber auch deren Familienangehörige sind herzlich willkommen sowie Ehe- oder Lebenspartner von BKK Voralb-Mitgliedern – unabhängig von deren Arbeitgebern.
FRAGE: Was sollte ich vor einem Wechsel der Krankenkasse bedenken?
ANTWORT: Bevor Sie einen Wechsel der Krankenkasse in Erwägung ziehen, sollten Sie die Vor- und Nachteile sorgfältig abwägen. Wie hoch ist die tatsächliche Ersparnis? Bedenken Sie: Ihr Arbeitgeber beteiligt sich zu 50 Prozent am Beitragssatz. Zusätzlich profitieren Sie bei der BKK Voralb von zahlreichen Rückerstattungen für Zusatzleistungen und sparen über unser Gesundheitskonto bis zu 500 Euro im Jahr.
Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen bieten Krankenkassen auch individuelle Zusatzleistungen, die in der Satzung verankert sind. Wechseln Sie in eine Krankenkasse mit einem günstigeren Beitragssatz, die jedoch bestimmte Leistungen nicht oder nur teilweise übernimmt, können Sie trotz niedrigerer Beiträge insgesamt mehr aus eigener Tasche zahlen.
Wichtig ist, dass Sie sich gründlich informieren, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Sprechen Sie mit uns! Unsere Mitarbeiter sind jederzeit für Sie da, um Ihnen bei der Orientierung zu helfen, Ihre Fragen zu beantworten und Sie in Ihrer Entscheidungsfindung zu unterstützen. Wir bieten Ihnen eine individuelle Beratung, damit Sie die für Sie beste Wahl treffen können.
Weitere Fragen? Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind für Sie da. Rufen Sie uns an unter 07022 93246-0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@bkk-voralb.de