Häusliche Pflegehilfe/Pflegesachleistungen
Pflegebedürftige Menschen, die zu Hause versorgt werden, haben einen Anspruch auf Unterstützung durch einen zugelassenen professionellen Pflegedienst sowie auf eine Hilfe bei der Haushaltsführung (Sachleistungen). Voraussetzung ist ein Pflegegrad zwischen 2 und 5.
Der Pflegedienst rechnet die erbrachten Leistungen direkt mit der Pflegekasse der BKK Voralb ab. Der Wert der Sachleistung beträgt je Kalendermonat:
- Pflegegrad 2: bis zu 761 Euro monatlich
- Pflegegrad 3: bis zu 1.432 Euro monatlich
- Pflegegrad 4: bis zu 1.778 Euro monatlich
- Pflegegrad 5: bis zu 2.200 Euro monatlich
Um eine geeignete Pflegeeinrichtung zu finden, können Sie sich gerne unter www.bkk-pflegefinder.de unter Angabe der entsprechenden Suchkriterien informieren.
Geändert am: 21.02.2024