Kinderkrankengeld
Können Sie wegen einer Erkrankung Ihres unter 12 Jahre alten Kindes Ihrer Berufstätigkeit nicht nachgehen, haben Sie einen Anspruch auf Kinderkrankengeld. Die Erkrankung wird Ihnen vom Kinderarzt bescheinigt.
Der Anspruch umfasst kalenderjährlich für jedes Kind bis zu 15 Arbeitstage, bei mehreren Kindern insgesamt bis zu 35 Arbeitstage. Bei alleinerziehenden Versicherten erhöht sich der Anspruch auf bis zu 30 Arbeitstage bzw. bei mehreren Kindern bis zu 70 Arbeitstage.
Bei behinderten Kindern gibt es keine Altersgrenze.
Geändert am: 25.09.2024