Brillen
Für Versicherte bis zum 18. Lebensjahr übernehmen wir die Kosten der Gläser – auch Zweistärkengläser und unter bestimmten Voraussetzungen Kunststoffgläser.
Ohne Altersbegrenzung bezahlen wir Sehhilfen – einschließlich Kontaktlinsen, wenn schwere Sehbeeinträchtigungen, Augenverletzungen oder Augenerkrankungen vorliegen.
Maßgebend für unsere Kostenbeteiligung sind vereinbarte Festbeträge.
Geändert am: 01.06.2022