Vollstationäre Pflege/Pflegeheime
Pflegebedürftige Menschen mit einem Pflegegrad zwischen 2 bis 5 haben Anspruch auf Pflege in einer vollstationären Vertragseinrichtungen, wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist oder wegen der Besonderheit des einzelnen Falles nicht in Betracht kommt.
Für Pflegebedürftige in vollstationären Einrichtungen übernimmt die Pflegekasse der BKK Voralb im Rahmen der pauschalen Leistungsbeträge die pflegebedingten Aufwendungen, einschließlich der Aufwendungen für die Betreuung und für die Leistungen der medizinischen Behandlungspflege.
Der Anspruch beträgt je Kalendermonat:
Pflegegrad 2: 770 Euro
Pflegegrad 3: 1.262 Euro
Pflegegrad 4: 1.775 Euro
Pflegegrad 5: 2.005 Euro
Wählen Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 eine vollstationäre Pflege, erhalten sie einen Zuschuss in Höhe von 125,00 EUR monatlich für Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
Die nach § 43c SGB XI genannten Prozentsätze für den erweiterten Zuschuss während der vollstationären Pflege wurden ebenfalls erhöht:
Dauer der vollstationäre Pflege | Leistungszuschlag zum Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen in % ab 01.01.2024 |
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bis 12 Kalendermonate | 15 |
bis 24 Kalendermonate | 30 |
bis 36 Kalendermonate | 50 |
ab dem 37. Kalendermonat | 75 |
Um ein geeignetes Pflegeheim zu finden, können Sie sich gerne unter www.bkk-pflegefinder.de unter Angabe der entsprechenden Suchkriterien informieren.
Geändert am: 01.06.2022