Mitgliedschaft für Freiwillige (allgemein)
Auch wenn Sie sich nicht gesetzlich versichern müssen, weil Ihr Einkommen über der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze liegt, sind Sie bei der BKK Voralb herzlich willkommen. Gegenüber einer privaten Versicherung sparen Sie bares Geld, beispielsweise mit unserer kostenlosen Familienversicherung.
Beitragsberechnung
Bei freiwilligen Mitgliedern wird bei der Berechnung der Beitragsbelastung die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des freiwilligen Mitglieds berücksichtigt. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben sind dabei die Beiträge aus monatlichen Mindesteinkünften von 1.178,33 Euro zu berechnen. Überschreiten die monatlichen Einkünfte den Betrag von 5.175,00 Euro, wird die Berechnung der Beiträge auf diesen Betrag begrenzt.
Liegt das Einkommen zwischen 1.178,33 Euro und 5.175,00 Euro – dann werden die Beiträge aus den tatsächlichen Einkünften berechnet.
Mindestbeitrag ab 01.01.2024
(berechnet aus 1.178,33 Euro)
- Krankenversicherung ohne Anspruch auf Krankengeld
181,47 Euro - Pflegeversicherung
40,06 Euro - Zusatzbeitrag für Kinderlose
(zu zahlen von allen kinderlosen Mitgliedern ab Vollendung des 23. Lebensjahres bzw. von Mitglieder, die nach dem 31.12.1939 geboren sind)
7,07 Euro – Mitglieder mit Kindern unter 25 Jahren erhalten für das zweite bis fünfte Kind einen Abschlag von 0,25 Prozent je Kind
Höchstbeitrag ab 01.01.2024
(berechnet aus 5.175,00 Euro)
- Krankenversicherung ohne Anspruch auf Krankengeld
796,95 Euro - Pflegeversicherung
175,95 Euro - Zusatzbeitrag für Kinderlose
(zu zahlen von allen kinderlosen Mitgliedern ab Vollendung des 23. Lebensjahres bzw. von Mitglieder, die nach dem 31.12.1939 geboren sind)
31,05 Euro – Mitglieder mit Kindern unter 25 Jahren erhalten für das zweite bis fünfte Kind einen Abschlag von 0,25 Prozent je Kind
Geändert am: 29.12.2023