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Freiwillige Mitgliedschaft für hauptberuflich selbstständig Tätige
Bei freiwilligen Mitgliedern, die hauptberuflich selbständig tätig sind, wird bei der Berechnung der Beitragsbelastung die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des freiwilligen Mitglieds berücksichtigt. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben sind dabei ab 01.01.2017 die Beiträge aus monatlichen Mindesteinkünften von 2.283,75 € zu berechnen. Überschreiten die monatlichen Einkünfte den Betrag von 4.425,00 € wird die Berechnung der Beiträge auf diesen Betrag begrenzt.
Liegt das Einkommen zwischen 2.283,75 € und 4.425,00 € - dann werden die Beiträge aus den tatsächlichen Einkünften berechnet.
Für selbständig Tätige wurde durch den Gesetzgeber zum 01.08.2009 ein gesetzlicher Anspruch auf Krankengeld ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit wieder eingeführt. Die Berechnung dieses Beitrages erfolgt anhand des allgemeinen Beitragssatzes.
Wünschen Sie als selbständig Tätiger einen Krankengeldanspruch oder haben weitere Fragen? - dann melden Sie sich bitte telefonisch unter 07022/93246-31 (Herr Andreas Halder) oder per e-Mail beitraege[at]bkk-voralb.de. Wir beraten Sie gerne!
Für selbständig Tätige, die eine Förderung durch die Agentur für Arbeit (Gründerzuschuss) erhalten, bieten wir für die Zeit des Bezuges der Förderung Sonderkonditionen - sprechen Sie uns an!
Wünschen Sie als selbständig Tätiger einen Krankengeldanspruch oder haben weitere Fragen? - dann melden Sie sich bitte telefonisch unter 07022/93246-31 (Herr Andreas Halder) oder per e-Mail beitraege[at]bkk-voralb.de. Wir beraten Sie gerne!
Für selbständig Tätige, die eine Förderung durch die Agentur für Arbeit (Gründerzuschuss) erhalten, bieten wir für die Zeit des Bezuges der Förderung Sonderkonditionen - sprechen Sie uns an!
Mindestbeitrag ab 01.01.2018 für hauptberuflich Selbstständige
(berechnet aus 2.283,75 €)
⇒ ohne Krankengeld
⇒ ohne Krankengeld
Krankenversicherung
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331,15 €
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Pflegeversicherung
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58,24 €
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Zusatzbeitrag für Kinderlose
(zu zahlen von allen kinderlosen Mitgliedern ab Vollendung des 23. Lebensjahres bzw. von Mitgliedern, die nach dem 31.12.1939 geboren sind) |
5,71 €
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Mindestbeitrag ab 01.01.2018 für hauptberuflich Selbstständige
(berechnet aus 2.283,75 €)
⇒ mit Krankengeld
⇒ mit Krankengeld
Krankenversicherung
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344,85 €
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Pflegeversicherung
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58,24 €
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Zusatzbeitrag für Kinderlose
(zu zahlen von allen kinderlosen Mitgliedern ab Vollendung des 23. Lebensjahres bzw. von Mitgliedern, die nach dem 31.12.1939 geboren sind) |
5,71 €
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Höchstbeiträge ab 01.01.2018 für hauptberuflich Selbstständige
(berechnet aus 4.425,00 €)
⇒ ohne Krankengeld
⇒ ohne Krankengeld
Krankenversicherung
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641,63 €
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Pflegeversicherung
|
112,84 €
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Zusatzbeitrag für Kinderlose
(zu zahlen von allen kinderlosen Mitgliedern ab Vollendung des 23. Lebensjahres bzw. von Mitgliedern, die nach dem 31.12.1939 geboren sind) |
11,06 €
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Höchstbeiträge ab 01.01.2018 für hauptberuflich Selbstständige
(berechnet aus 4.425,00 €)
⇒ mit Krankengeld
⇒ mit Krankengeld
Krankenversicherung
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668,18 €
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Pflegeversicherung
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112,84 €
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Zusatzbeitrag für Kinderlose
(zu zahlen von allen kinderlosen Mitgliedern ab Vollendung des 23. Lebensjahres bzw. von Mitgliedern, die nach dem 31.12.1939 geboren sind) |
11,06 €
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Erstellt am: 14.05.2014 Geändert am: 02.03.2018
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